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Finanzen

EG Group gibt die Ausgabe von vorrangig besicherten Schuldverschreibungen in Höhe von 1,52 Milliarden US-Dollar bekannt 

EG Group gibt die Ausgabe von vorrangig besicherten Schuldverschreibungen in Höhe von 1,52 Milliarden US-Dollar bekannt 

Die EG Group Limited, eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß dem Recht von England und Wales (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "The Group"), gab heute bekannt, dass eine ihrer Tochtergesellschaften, die EG Global Finance Plc., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß dem Recht von England und Wales (der "Herausgeber") beabsichtigt, vorrangig besicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2025 im Gegenwert von insgesamt 1,52 Mrd. US-Dollar als Kombination aus auf US-Dollar und auf Euro lautenden Anleihen (zusammen die "Anleihen") auszugeben. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Ausgabe der Schuldverschreibungen abgeschlossen wird.

Die Erlöse aus den Schuldverschreibungen werden zu folgenden Zwecken verwendet: (i) zur vollständigen Rückzahlung eines 422 Mio. EUR Laufzeitdarlehens unter der bestehenden Kreditvereinbarung des Konzerns; (ii) zur vollständigen Rückzahlung eines 477 EUR Laufzeitdarlehens unter der bestehenden Kreditvereinbarung des Konzerns; (iii) zur Rückzahlung von 158 Mio. EUR unter der revolvierenden Kreditfazilität des Unternehmens; (iv) für allgemeine Geschäftszwecke, dazu zählen voraussichtlich die Finanzierung des Erwerbs der Fastrac Markets L.L.C. und der Certified Oil Company, Inc., deren Abschluss vorbehaltlich der üblichen Abschlussbedingungen ist, einschließlich der kartellrechtlichen Genehmigung und (v) zur Zahlung der mit dem Vorangegangenen in Verbindung stehenden Gebühren und Ausgaben. Die Kredite unter der bestehenden Kreditvereinbarung des Konzerns, die mit den Erlösen aus den Schuldverschreibungen zurückgezahlt werden sollen, wurden zur Finanzierung des Erwerbs von 537 C-Stores in Australien durch den Konzern von der Woolworths Group Limited eingesetzt.

Die Schuldverschreibungen werden nur qualifizierten institutionellen Käufern angeboten gemäß Richtlinie 144 A unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie nicht US-Bürgern außerhalb der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Richtlinie S unter dem Securities Act und, für den Fall, dass ein Anleger in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (dem "EWR") ansässig ist, nur an Personen, die keine Kleinanleger sind, wobei ein Kleinanleger als eine Person definiert ist, die eine (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger wie in Punkt (11) in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 2014/65/EU in der jeweils gültigen Fassung definiert ist “MIFID II”; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1, Punkt 10 einzustufen ist; oder (iii) kein qualifizierter Anleger ist (im Sinne von Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe (e) der Richtlinie 2003/71/EG, zusammen mit deren Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU, in dem Umfang, in dem sie in dem betreffenden Mitgliedstaat umgesetzt wurde (die "Börsenprospektrichtlinie")

Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten dar. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht in den USA ausgegeben werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder von der Registrierung befreit. Das in dieser Ankündigung beschriebene Angebot von Schuldverschreibungen und die damit in Verbindung stehenden Garantien, wurden und werden nicht unter dem Securities Act registriert; demgemäß darf jedes Angebot und jeder Verkauf von Schuldverschreibungen und derartigen Garantien nur in einer Transaktion erfolgen, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen ist.

Die Bewerbung der Schuldverschreibungen im Vereinigten Königreich wird durch den Financial Services and Markets Act 2000 (den "FSMA") eingeschränkt; demgemäß werden die Schuldverschreibungen nicht in der breiten Öffentlichkeit des Vereinigten Königreichs beworben. Diese Bekanntmachung ist nur zur Verteilung an Personen bestimmt und richtet sich nur an folgende Personen: (i) Personen, die professionelle Erfahrung in Sachen Investitionen mitbringen, die unter Artikel 19, Absatz 5 des Financial Services and Marktes Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in seiner geänderten Fassung (die "Financial Promotion Order") fallen, (ii) Personen, bei denen es sich um Personen handelt, die unter Artikel 49, Absatz 2, Buchstabe a bis d der Financial Promotion Order fallen (vermögende Unternehmen, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit usw.) (iii) Personen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind oder (iv) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig kommuniziert werden kann oder kommuniziert werden soll (diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich an relevante Personen; alle Personen, die nicht zu der Gruppe der relevanten Personen gehören, dürfen diese Ankündigung nicht befolgen und dieser auch nicht vertrauen.

Weder die Inhalte der Website der Group, noch die Inhalte anderer Websites, die über einen Hyperlink auf der Website der Group aufgerufen werden können, sind in dieser Bekanntmachung enthalten oder Teil dieser Vereinbarung. Die Verteilung dieser Bekanntmachung an andere Gerichtsbarkeiten als das Vereinigte Königreich, unterliegt unter Umständen gesetzlichen Einschränkungen. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sollten sich selbst über solche Einschränkungen informieren und sich an diese halten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Gerichtsbarkeit darstellen.

Es wird weder um Geld, Sicherheiten oder andere Gegenleistungen gebeten; wenn solche Leistungen als Reaktion auf die hierin enthaltenen Informationen gesendet werden, werden diese nicht angenommen.

Für den Herstellerzielmarkt (MIFID II Produkt-Governance) für die Schuldverschreibungen und alle damit verbundenen Garantien sind voraussichtlich nur Partner und gewerbliche Kunden berechtigt (alle Vertriebskanäle). Es wird kein PRIIPs-Schlüsselinformationsdokument (KID) erstellt, da keine Schuldverschreibungen für den Einzelhandel im EWR bereitgestellt werden sollen.