EG-Gruppe gibt Ausgabe von vorrangig besicherten Schuldverschreibungen in Höhe von 1,26 Mrd. Euro (Gegenwert) bekannt
Die EG Group Limited, eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß dem Recht von England und Wales (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "The Group"), gab heute bekannt, dass eine ihrer Tochtergesellschaften, die EG Global Finance Plc., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß dem Recht von England und Wales (der "Herausgeber") beabsichtigt, vorrangig besicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2025 im Gegenwert von insgesamt 1,26 Mrd. US-Dollar als Kombination aus auf US-Dollar und auf Euro lautenden Anleihen (zusammen die "Anleihen") auszugeben. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Ausgabe der Schuldverschreibungen abgeschlossen wird.
Der Konzern beabsichtigt, die Erlöse aus diesen Schuldverschreibungen, zusammen mit Barmitteln in der Bilanz und einer Eigenkapitaleinlage von 400 Mio. EUR, finanziert durch die Ausgabe von Vorzugsaktien durch eine indirekte Holdinggesellschaft des Konzerns, zu folgenden Zwecken zu nutzen: (i) zur Zahlung des Kaufpreises, der den Aktionären von Cumberland Farms im Rahmen der Fusionsvereinbarung geschuldet wird, in dem der Konzern dem Kauf von Cumberland Farms am 31. Juli 2019 zustimmte (mit späteren Änderungen); (ii) zur vollständigen Einlösung der vorhandenen Schuldverschreibungen von Cumberland Farms und (iii) zur Zahlung der mit dem Vorherigen in Verbindung stehenden Gebühren und Ausgaben.
Die Schuldverschreibungen werden nur qualifizierten institutionellen Käufern angeboten gemäß Richtlinie 144 A unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") sowie nicht US-Bürgern außerhalb der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Richtlinie S unter dem Securities Act und, für den Fall, dass ein Anleger in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (dem "EWR") ansässig ist, nur an Personen, die keine Kleinanleger sind, wobei ein Kleinanleger als eine Person definiert ist, die eine (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger wie in Punkt (11) in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 2014/65/EU in der jeweils gültigen Fassung definiert ist “MIFID II”; oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2002/92/EG ist, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1, Punkt 10 einzustufen ist; oder (iii) kein qualifizierter Anleger ist (im Sinne der Richtlinie EU 2017/1129 , zusammen mit deren Änderungen, die "Prospektivverordnung").
Gleichzeitig mit dieser Bekanntmachung hat die EG Group Limited heute weitere Finanzinformationen und andere Informationen bezogen auf den Konzern, die beabsichtigte Übernahme von Cumberland Farms und der damit in Verbindung stehenden Fremdfinanzierung, herausgegeben. Diese Informationen sind für Investoren auf der speziellen Investor-Relations-Website des Konzerns verfügbar.
Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Anleihen in den Vereinigten Staaten dar. Die Schuldverschreibungen dürfen nicht in den USA ausgegeben werden, es sei denn, sie sind gemäß dem Securities Act registriert oder von der Registrierung befreit. Das in dieser Ankündigung beschriebene Angebot von Schuldverschreibungen und die damit in Verbindung stehenden Garantien, wurden und werden nicht unter dem Securities Act registriert; demgemäß darf jedes Angebot und jeder Verkauf von Schuldverschreibungen und derartigen Garantien nur in einer Transaktion erfolgen, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen ist.
Die Bewerbung der Schuldverschreibungen im Vereinigten Königreich wird durch den Financial Services and Markets Act 2000 (den "FSMA") eingeschränkt; demgemäß werden die Schuldverschreibungen nicht in der breiten Öffentlichkeit des Vereinigten Königreichs beworben. Diese Bekanntmachung ist nur zur Verteilung an Personen bestimmt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Erfahrung in Sachen Investitionen mitbringen, die unter Artikel 19, Absatz 5 des Financial Services and Marktes Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in seiner geänderten Fassung (die "Financial Promotion Order") fallen, und richtet sich nur an diese, (ii) bei denen es sich um Personen handelt, die unter Artikel 49, Absatz 2, Buchstabe a bis d der Financial Promotion Order fallen (vermögende Unternehmen, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit usw.) (iii) außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind oder (iv) Personen sind, an die eine Aufforderung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig kommuniziert werden kann oder kommuniziert werden soll (diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Diese Bekanntmachung richtet sich ausschließlich an relevante Personen; alle Personen, die nicht zu der Gruppe der relevanten Personen gehören, dürfen diese Bekanntmachung nicht befolgen und dieser auch nicht vertrauen.
Weder die Inhalte der Website der Group, noch die Inhalte anderer Websites, die über einen Hyperlink auf der Website der Group aufgerufen werden können, sind in dieser Bekanntmachung enthalten oder Teil dieser Bekanntmachung. Die Verteilung dieser Bekanntmachung in andere Gerichtsbarkeiten als das Vereinigte Königreich, unterliegt unter Umständen gesetzlichen Einschränkungen. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sollten sich selbst über solche Einschränkungen informieren und sich an diese halten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Gerichtsbarkeit darstellen.
Es wird weder um Geld, Sicherheiten oder andere Gegenleistungen gebeten; wenn solche Leistungen als Reaktion auf die hierin enthaltenen Informationen gesendet werden, werden diese nicht angenommen.
Für den Herstellerzielmarkt (MIFID II Produkt-Governance) für die Schuldverschreibungen und alle damit verbundenen Garantien sind voraussichtlich nur Partner und gewerbliche Kunden berechtigt (alle Vertriebskanäle). Es wird kein PRIIPs-Schlüsselinformationsdokument (KID) erstellt, da keine Sicherheiten für den Einzelhandel im EWR bereitgestellt werden sollen.